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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Seeadler Werbetechnik Fernkorngasse 76–78/40, 1100 Wien, Österreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Seeadler Werbetechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für folgende Leistungen gelten – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – die nachstehenden Zahlungsbedingungen:
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Fahrzeugbeschriftung: 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag nach Fertigstellung
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Lichtwerbung: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag nach Montage bzw. Lieferung
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Textilbeschriftung und Textilveredelung: 100 % Vorauszahlung vor Produktionsbeginn
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.
4. Lieferung und Leistungszeit
Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Richtwerte:
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Textilien / Textilveredelung: ca. 5–10 Werktage ab Druckfreigabe und Zahlungseingang
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Fahrzeugbeschriftungen: ca. 5–10 Werktage ab Druckfreigabe und Zahlungseingang
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Lichtwerbung: ca. 2–8 Wochen ab Freigabe, abhängig von Ausführung, Genehmigungen und Lieferanten
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Sonstige Werbeträger: je nach Art, Umfang und technischer Anforderung ca. 5 Werktage bis 5 Wochen
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen von Vorlieferanten, behördlichen Genehmigungsverfahren oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Für die inhaltliche, rechtliche und technische Richtigkeit der bereitgestellten Daten haftet ausschließlich der Auftraggeber.
6. Design- und Grafikleistungen
Sofern der Auftraggeber Design-, Grafik- oder Layoutleistungen beauftragt oder Änderungen an bestehenden Entwürfen wünscht, werden diese gesondert nach Zeitaufwand verrechnet.
Der Stundensatz für Designleistungen beträgt
€ 95,– pro Stunde exkl. USt,
abgerechnet pro angefangener halber Stunde.
Designkosten sind auch dann vollständig zu tragen, wenn:
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der Auftraggeber sich nach Erstellung der Entwürfe gegen eine Umsetzung entscheidet,
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der Auftrag nicht weitergeführt oder storniert wird,
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Entwürfe nicht zur Produktion freigegeben werden.
Nach vollständiger Bezahlung der Designleistungen gehen die Nutzungsrechte am erstellten Design auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Design für den vereinbarten Zweck uneingeschränkt zu verwenden.
Das Urheberrecht verbleibt – soweit gesetzlich vorgesehen – beim Auftragnehmer.
Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus oder eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7. Fahrzeugzustand / Lackbeschaffenheit
Eine Fahrzeugbeschriftung oder Folierung setzt einen technisch geeigneten Lackzustand voraus.
Bei beschädigtem, verwittertem oder unsachgemäß lackiertem Untergrund (z. B. Klarlackablösungen, Roststellen, Vorschäden) kann es zu Haftungsproblemen oder Lackschäden bei Entfernung kommen.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Aufträge bei ungeeignetem Fahrzeugzustand abzulehnen, um Schäden und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
8. Fahrzeugbeschriftung vor Ort / Anfahrtskosten
Eine Beschriftung oder Folierung beim Auftraggeber vor Ort ist nur möglich, sofern die örtlichen Gegebenheiten (ausreichend Platz, geschlossener Raum, geeignete Umgebungsbedingungen) eine fachgerechte Ausführung zulassen.
Ein Anspruch auf Durchführung vor Ort besteht nicht.
Anfahrten innerhalb von Wien, Traiskirchen und näherer Umgebung sind kostenpflichtig und werden mit einer Anfahrtspauschale von € 49,– exkl. USt verrechnet.
Weiter entfernte Anfahrten werden gesondert vereinbart.
9. Versandkosten
Für den Versand von Textilien, Werbeträgern und sonstigen Produkten werden Versandkosten in Höhe von
€ 7,90 exkl. USt pro Bestellung verrechnet.
Ab einem Netto-Bestellwert von € 300,– übernimmt der Auftragnehmer die Versandkosten.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Geringfügige, branchenübliche Abweichungen in Farbe, Material oder Ausführung gelten als vertragsgemäß, sofern sie technisch nicht vermeidbar sind.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
13. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
Bei Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber werden die bis dahin angefallenen Kosten sowie ein angemessener Anteil für entgangenen Gewinn in Rechnung gestellt.
Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sofern es sich um individuell angefertigte oder personalisierte Waren und Leistungen handelt (insbesondere Fahrzeugbeschriftungen, Lichtwerbung, Folierungen sowie bedruckte oder bestickte Textilien).
Rücksendungen personalisierter Artikel sind ausgeschlossen.
14. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO).
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Wien.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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